AVB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Avenue One HCD GmbH im Rechtsverkehr mit Unternehmern

 

I. Anwendungsbereich, Allgemeine Regelungen

1.

Für alle Geschäfte, die wir mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB abschließen, gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Für Geschäfte mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Diese AVB gelten für alle Verträge mit Unternehmern über den Verkauf der von uns angebotenen Kosmetikprodukte.

2.

Diese AVB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende von dem Käufer verwendete AGB des Käufers werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3.

Die AVB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung. Bei Rahmenvereinbarungen oder laufenden Geschäftsbeziehungen gelten sie in der jeweils zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, ohne dass auf sie jeweils hingewiesen werden muss.

4.

Vertragliche Vereinbarungen, die durch unsere Auftragsbestätigung Vertragsinhalt geworden sind, haben Vorrang vor den AVB.

5.

Rechtserhebliche Erklärungen des Käufers in Ansehung der jeweils abgeschlossenen Verträge, z. B. Änderungswünsche, Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung, sind stets in Schrift- und Textform, auch über Fernkommunikation, E-Mail oder Telefax, abzugeben. Darüber hinaus gehende Formvorschriften bleiben unberührt.

 

II. Vertragsabschluss

1.

Unsere Angebote zum Abschluss eines Vertrages sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge oder Beschreibungen / Dokumentationen zu den von uns vertriebenen Produkten zusenden. Eine Verbindlichkeit von Warenbezeichnungen / Produktbeschreibungen / Preisen tritt erst nach entsprechender Bestätigung der Bestellung / des Auftrages durch den Käufer ein. An von uns dem Käufer zum Zwecke einer Angebotsabgabe durch den Käufer übersandte Produkt- und Preislisten sind wir nicht gebunden.

2.

Bei Bestellung der von uns angebotenen Produkte durch den Käufer ist der Käufer an den Antrag für zwei Wochen gebunden. Von dem Käufer gesetzte Annahmefristen sind unverbindlich. Wird die Bestellung / das Angebot durch den Käufer nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen von uns bestätigt, gilt es als abgelehnt.

3.

Unsererseits kann das Angebot des Käufers durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder auch durch Auslieferung der bestellten Ware an den Käufer erklärt werden, wenn die Bestellung sich betreffend Art und Menge der Ware sowie der Preis unseren unverbindlichen Angeboten im Sinne von Ziffer 1 entspricht.

 

III. Preise und Zahlung

1.

Soweit im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekanntgegebenen aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Verpackung und sonstiger Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.

Im Falle eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager zu tragen. Das gleiche gilt für sonstige Nebenkosten wie Versicherungen, Gebühren, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben.

3.

Der Kaufpreis ist auf das jeweils von uns bei Auftragsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung / Abnahme der Ware. Ein Abzug von Skonti oder sonstiger Nachlässe ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4.

Wenn die vorstehende oder vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist abläuft, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zu den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.

Wir sind jederzeit berechtigt, die gemäß dem Angebot des Käufers bestellte Ware nur gegen Vorkasse durchzuführen. Abweichungen von den regelmäßigen Zahlungskonditionen erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

6.

Wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, wonach unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt.

 

IV. Lieferung

1.

Die Lieferfrist wird von uns bei Bestätigung der Bestellung / des Angebotes des Kunden angegeben. Fehlt eine individuelle Bestimmung, so beträgt die Lieferfrist ab Vertragsschluss mindestens 2 Wochen.

2.

Lieferverzug unsererseits tritt erst ein, wenn der Käufer nach Ablauf der Lieferfrist uns eine schriftliche Mahnung zusendet mit Nachfristsetzung von mindestens 1 Woche.

3.

Für den Fall, dass vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, werden wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich informieren und ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Sofern eine Lieferung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Etwa vom Käufer bereits erbrachte Leistungen werden wir erstatten.

Die nicht verschuldete Möglichkeit der fristgerechten Leistung / Lieferung gilt insbesondere bei Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt. Hierzu gehört auch eine nicht rechtzeitige Selbstlieferung durch unseren Vorlieferanten, die für uns nicht absehbar war.

 

V. Zurückbehaltungsrechte

1.

Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu.

2.

Dem Käufer stehen solche Rechte nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Für den Fall, dass der Käufer Rechte wegen Mängeln geltend macht, gelten die Regelungen unter Ziffer VII der AVB.

 

VI. Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

1.

Für den Gefahrübergang gilt als Erfüllungsort der Ort, an dem sich die Ware zur Versendung befindet. Dies ist in der Regel unser Auslieferungslager.

2.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Käufer über. Zur Versendung der Ware an den vom Käufer gewünschten Bestimmungsort entscheiden wir über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen, Versicherung).

3.

Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich die Lieferung der Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, richten sich unsere Ansprüche auf einen etwaigen Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Rechte auf Rücktritt vom Vertrag wegen des Annahmeverzuges bleiben hiervon unberührt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer und aus dem jeweiligen einzelnen Kaufvertrag vor.

2.

Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Käufer tritt uns bereits zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung die ihm zukünftig aus dem Weiterverkauf der Ware gegen Dritte zustehenden Ansprüche in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer ab.

Die durch unseren Eigentumsvorbehalt gesicherten Waren und die uns zur Sicherheit übertragenen Forderungen des Käufers gegen Dritte hat der Käufer vor Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändung oder Besitzstörung, zu schützen. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Verlust der Ware oder der gesicherten Forderungen droht. Der Käufer haftet für die Kosten, die uns bei Verfolgung unserer Ansprüche aufgrund des Eigentumsvorbehaltes / der Forderungsabtretung gegen Dritte entstehen, wenn von dem Dritten keine Kostenerstattung zu erlangen ist.

3.

Sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, können wir die Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes von dem Käufer verlangen. Vor Geltendmachung dieses Herausgabeverlangens ist dem Käufer eine angemessene Frist zu setzen, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen.

4.

Der Käufer bleibt gegenüber seinen Kunden zur Einziehung der Forderung gegen den Kunden ermächtigt. Solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Ausübung der an uns abgetretenen Rechte gegenüber dem Kunden des Käufers nicht geltend machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können wir von ihm verlangen, dass er uns alle zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben macht und dem Dritten die Abtretung mitteilt.

5.

Für den Fall, dass der realisierbare Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere fälligen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers die Sicherheiten nach unserer Wahl bis auf Höhe der offenen Forderungen frei.

 

VIII. Ansprüche des Käufers bei Vorliegen von Mängeln

1.

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Produktbeschreibung oder mangelhafter Produktanwendungsanleitung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2.

Zur Feststellung eines Mangels mit der jeweils vereinbarten Beschaffenheit der Ware sind unsere Produktbeschreibungen, etwaige Herstellerangaben einschließlich Anwendungsanleitungen und die mit unseren Waren allgemein erwartete Verwendung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Ist nach dem Kaufvertrag keine Beschaffenheit im Sinne einer subjektiven Anforderung festgelegt, so ist nach der gesetzlichen Vorschrift in § 434 Abs. 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist.

3.

Für Mängel, die der Käufer bei Vertragsabschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist.

4.

Eine schriftliche Anzeige eines Mangels an uns hat unverzüglich zu erfolgen, soweit sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel der gelieferten Ware zeigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung des Mangels anzuzeigen.

5.

Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, sind wir zur Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

6.

Der Käufer hat uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Erweist sich die Ware als mangelhaft, hat der Käufer uns für die zu leistende Nacherfüllung eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen / Wochen einzuräumen. Zur Prüfung und Nacherfüllung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache zu übergeben.

7.

Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine von ihm zur Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist. Die Ansprüche des Käufers, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, verjähren in 1 Jahr ab Übergabe der Ware durch den Spediteur / Frachtführer an den Käufer.

 

IX. Haftung

1.

Unsere Haftung wegen Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Sie ist im Verhältnis zu dem Käufer wie folgt beschränkt:

Bei Unmöglichkeit der Lieferung oder Verzug oder sonstiger Vertragsverletzung haften wir auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Mängeln an von uns gelieferter Ware haften wir unbeschadet für Ansprüche, die sich ergeben, wenn am Ende der Käuferkette ein Verbraucher steht (§ 478 BGB), für Pflichtverletzungen auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur

a. für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben,

b. für Schäden, die sich aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ergeben, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens,

c. für alle Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz,

d. wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen haben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

2.

Der Käufer kann für jeden Fall einer Pflichtverletzung, soweit sie nicht aus dem Vorliegen eines Mangels der von uns gelieferten Ware resultiert, nur dann vom Vertrag zurücktreten oder im Falle von Dauerlieferungsverträgen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

 

X. Sonstiges

1.

Für die zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Geschäfte und die gesamten Geschäftsbeziehungen sowie für diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Nach unserer Wahl können wir auch am Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers klagen.